Gedenkstunde mit Ausstellungseröffnung am 8. Mai 2025 in St. Petri
08.05.2025Am 8. Mai 2025 um 16:00 Uhr wird in der Petrikirche (St. Petri, Petrikirchhof 4, 39576 Hansestadt Stendal) eine Ausstellung von Schüler*innen eröffnet.
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Dienstag, 22.04.2025,
von 16:30 - 18:00 Uhr
im OT Insel
Dorfgemeinschaftshaus, Am Dreesch 13
Im Zuge der Gemeindegebietsreform im Land Sachsen-Anhalt sind die ehemals eigenständigen Gemeinden Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Möringen, Nahrstedt, Staats, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde und Wittenmoor im Jahr 2010 als Ortschaft in die Hansestadt Stendal eingemeindet worden. Das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden gilt jedoch teilweise in seinem bisherigen örtlichen Geltungsbereich fort (siehe Tabelle). Gemäß Fortgeltungssatzung gelten nachfolgend aufgeführte Satzungen bis zum 31.12.2016 fort.
Gem. des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform gilt das Ortsrecht in den Ortschaften Dahlen und Insel fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2014. Mit der Fortgeltungssatzung zum 01.07.2014 gilt das Ortsrecht nunmehr bis zum 31.12.2014 fort. Diese Fortgeltung wurde nunmehr, mit Ausnahme der Regelungen über Trauerhallen, bis zum 31.12.2016 verlängert.
Stand: Amtsblatt des Landkreises Stendal vom 29.08.2018, Nr. 26
Ortsteil | Satzung | gültig bis |
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Uenglingen | Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Uenglingen (Abrundungssatzung) |