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Konzept zum Hochwasserschutz

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Konzept zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal – Untersuchung verschiedener Varianten/ Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung im Stadtgebiet bei einem 100-jährigen Hochwasser

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und in Auswertung der Folgen des Hochwasserereignisses von Juni 2013 wurden die festgesetzten Überschwemmungsgebiete vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen–Anhalt als zuständige Behörde für Gewässer 1. Ordnung, überprüft und überarbeitet.

HochwasserEs wurden die vom Hochwasserrisiko signifikant gefährdeten Gewässer im Land Sachsen-Anhalt ermittelt. Die Uchte ist, im Rahmen der Überprüfung, als gefährdetes Gewässer eingestuft. Für die an die Uchte angrenzenden Gebiete besteht somit ein potentielles Hochwasserrisiko.

In den Phasen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für mögliche und angemessene Hochwasserschutzmaßnahmen wurden Gefährdungsdefizite ermittelt und planerisch dargestellt.

Für die Hansestadt Stendal sind die Stadtlage und tiefer liegende Wohngebiete im südöstlichen Teil der Stadt als gefährdete Gebiete ermittelt worden.

Im Rahmen des technischen Hochwasserschutzes wurden in den 90-iger Jahren schon Hochwasserschutzanlagen ertüchtigt (Erhöhung der Wallkronen, Vergrößerung des Abflussquerschnittes der Uchte). Durch neue Regelwerke und Erkenntnisse wurde der Bemessungsabfluss für Stendal erhöht auf 12,0 m³/s. Dadurch kommt es im Falle eines HQ100 zu punktuellen Überströmen der Verwallungen und zum Rückstau in den „Neuen Graben“.

Dem kann entgegen gewirkt werden mit Maßnahmen zur Flächenvorsorge, Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt, Gewässerunterhaltung und dem technischen Hochwasserschutz, Schutzanlagen.

Für die Stadt Stendal beschränken sich die Hochwasserschutzmaßnahmen im Wesentlichen auf den Wasserrückhalt in der Fläche durch bauliche Maßnahmen am südwestlichen Stadtrand von Stendal. Durch ein Querbauwerk soll der Zufluss in die Stadtlage begrenzt werden. Die überschüssigen Wassermengen können dann in der oberhalb liegenden Niederung aufgestaut werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz verantwortlich.

Für die Gewässer II. Ordnung steht die Kommune als Eigentümer in der Verantwortung Vorsorge zu treffen (WHG § 5).
Im Rahmen der Fördermaßnahmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt hat die Hansestadt Stendal Mittel zur Finanzierung eines Konzeptes zum Hochwasserschutz beim Landesverwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen.

Bei den Betrachtungen und Untersuchungen zum Hochwasserschutz der Stadt spielen auch die Einflüsse der Vorfluter II. Ordnung eine große Rolle. Die südliche und östliche Stadtlage werden stark durch den Flottgraben und den Neuen Graben beeinflusst.

Mit der Erarbeitung des Konzepts zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal sollen neue Erkenntnisse gewonnen werden zu den wechselseitigen Beeinflussungen der Abflüsse aus Gewässern II. Ordnung mit dem Abfluss der Uchte.

Im Falle eines Hochwassers der Uchte sind die negativen Einflüsse aus dem umliegenden Grabensystem so gering wie möglich zu halten. Das Hochwasser der Gräben sollte in ausgewiesenen Retentionsräumen zurückgehalten werden um die Hochwassersituation in der Stadtlage zu entspannen und nicht noch zu verschärfen.

Für die Ermittlung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete bei verschiedenen Abflussszenarien wurde das aktuelle digitale Geländemodell für das Untersuchungsgebiet der Stadt verwendet.
In der Abflusssimulation wird gezeigt, wie sich das Wasser im Gelände ausbreitet ohne Hochwasserschutzmaßnahmen und nach Realisierung der vorgeschlagenen Bauwerke.

Ziel des Konzepts ist die Ausarbeitung von Maßnahmen, die der Stadt einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten bzw. die nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen verringern.