Ergebnisse der Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis für die Wahlen in der Hansestadt Stendal:
https://votemanager.kdo.de/2025022302/15090535/praesentation/index.html
Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.
Do, 20.03.2025 16:30 - 18:00 Uhr
OT Buchholz - FF-Versammlungsraum, Inselweg 1
Hier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis für die Wahlen in der Hansestadt Stendal:
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Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Hansestadt Stendal ist in 36 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt (Die Lage der Wahllokale ist hier aufgeführt). In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten am Sonntag, dem 23. Februar 2025, um 15:00 Uhr im Winckelmann-Gymnasium - Haus Goethe (ehem. Haus B), Moltkestraße 32, 39576 Hansestadt Stendal zusammen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 66 – Altmark - Jerichower Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, bei der Hansestadt Stendal mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht oder wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach der Antragsfrist entstanden ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, den 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, den 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den in Nr. 5.2 Buchstabe a bis c. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines in der Briefwahlstelle noch am Wahltag, den 23. Februar, bis 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter, körperlich beeinträchtigter oder des Lesens unkundiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Hansestadt Stendal vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erfolgt ausschließlich in der Briefwahlstelle, Zimmer 26, Markt 14/15, 39576 Hansestadt Stendal bis Freitag, 21.02.2025, von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zu Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Walentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch in der Briefwahlstelle abgegeben oder in dem Nachtbriefkasten im Stadthaus 1, Markt 14/15, 39576 Hansestadt Stendal eingeworfen werden.
Zusammenfassung:
Die Landeswahlleitung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die reguläre Beantragung eines Wahlscheines bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich ist (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO).
Nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr möglich, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr nach § 28 Abs. 10 BWO bei der Gemeinde beantragt werden.
Hier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis für die Wahlen in der Hansestadt Stendal.
Link zur Präsentation des vorläufigen Wahlergebnisses der Hansestadt Stendal
Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden in der Hansestadt Stendal folgende Kommunalwahlen statt:
Kreistagswahl – Stadtratswahl - Ortschaftsratswahlen.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Hansestadt Stendal ist in 36 Wahlbezirke eingeteilt, s. unten. Auf den Schreiben zur Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokals: Link zu Wahlräumen
Die Wählerinnen und Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, für jede Wahl gibt es einen Stimmzettel, auf jedem Stimmzettel bzw. für jede dieser Wahlen hat man drei Stimmen.
Die Wahlen sind geheim. Es ist verboten, in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen.
Jede wählende Person kann
jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel. Der Stimmzettel ist sonst ungültig!
Hier kann man sich Muster der Stimmzettel anschauen: www.stendal.de/de/detail/musterstimmzettel-fuer-die-wahlen-am-9-juni-2024.html
Weiterführende Informationen und auch Details zum Ablauf der Briefwahl sind in der Bekanntmachung unter folgendem Link zu finden:
https://www.stendal.de/de/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/cat/1361/Wahlen.html
Informationen zum Ablauf der Europawahl sind unter folgendem Link zu finden - hier hat jede*r Wähler*in eine Stimme:
https://www.stendal.de/de/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/cat/1361/Wahlen.html
Übersicht der Wahlräume in der Hansestadt Stendal:
1. Landkreis Stendal-Zweigstelle
Arnimer Straße 1-4
2. Stadtbibliothek "Anna Seghers"
Mönchskirchhof 1
3. Musikforum Katharinenkirche
Schadewachten 48
4. Ganztagsgrundschule Stendal
Goethestr. 39 a
5. Kita "Abenteuerland"
Osterburger Str. 44
6. Hochschule Stendal
Osterburger Str. 25
7. Grundschule Haferbreite
Haferbreiter Weg 136
8. Grundschule "Nord"
Bergstr. 22 b
9. Borstel Feuerwehr
OT Borstel, Borsteler Str. 9
10. Kita Regenbogenland
Rostocker Str. 4
11. Kita Wahrburg
OT Wahrburg, Altedorfstr. 51 a
12. Winckelmann-Gymnasium Cafeteria
Westwall 26
13. Grundschule "Am Stadtsee"
Carl-Hagenbeck-Str. 11
14. Berufsbildungswerk Stendal
Werner-Seelenbinder-Str. 2
15. Grundschule "Juri Gagarin"
Stadtseeallee 97
16. Förderschule "Pestalozzi"
Max-Planck-Str. 36
17. Feuerwache
Von-Schill-Str. 3
18. Staffelde Ortschaftszentrum
OT Staffelde, Storkauer Str. 10
19. Bindfelde Ortschaftszentrum
OT Bindfelde, Bindfelder Dorfstr. 7
20. Jarchau Ortschaftszentrum
OT Jarchau, Jarchauer Dorfstr. 4
21. Uchtspringe Feuerwehr
OT Uchtspringe, Alte Hauptstr. 13
22. Börgitz Grundschule
OT Börgitz, Volgfelder Str. 43
23. Staats evangelische Kirchgemeinde
OT Staats, Staatser Dorfstr. 29
24. Vinzelberg Ortschaftszentrum
OT Vinzelberg, Vinzelberger Str. 2
25. Volgfelde Ortschaftszentrum
OT Volgfelde, Deetzer-Warther-Weg 5
26. Nahrstedt Versammlungsraum FFW
OT Nahrstedt, Deetzer Weg 4
27. Möringen Ortschaftszentrum
OT Möringen, Möringer Dorfstr. 35 a
28. Insel Ortschaftszentrum
OT Insel, Am Dreesch 13
29. Döbbelin Ortschaftszentrum
OT Döbbelin, Döbbeliner Dorfstr. 31 b
30. Buchholz Ortschaftszentrum
OT Buchholz, Im Winkel 19
31. Heeren Alte Schule
OT Heeren, Sälinger Str. 24
32. Dahlen Kita "Kleine Strolche"
OT Dahlen, Schulweg 2
33. Gohre Dorfgemeinschaftshaus
OT Gohre, Kleine Gohrer Str. 5
34. Uenglingen Kita „Spatzennest“
OT Uenglingen, Unter den Linden 8
35. Wittenmoor Ortschaftszentrum
OT Wittenmoor, Am Grünen Weg 4
36. Groß Schwechten Ortschaftszentrum
OT Groß Schwechten, Endstr. 1
Der Landkreis Stendal hat den Muster-Stimmzettel für die Europawahl am 9. Juni 2024 veröffentlicht. Sie können ihn auf der offiziellen Website des Landkreises Stendal einsehen: Muster-Stimmzettel Europawahl 2024.
Auch der Muster-Stimmzettel für die Kreistagswahl im Landkreis Stendal, Wahlbereich I (Hansestadt Stendal), ist dort publiziert: Muster-Stimmzettel Kreistagswahl HS Stendal.
Für die Wahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal und die Wahl aller Ortschaftsräte der Hansestadt Stendal am 9. Juni 2024 können Sie die Muster-Stimmzettel als PDF-Datei öffnen:
Hier finden Sie die Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl in der Hansestadt Stendal am 09. Juni 2024 sowie die Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Ortschaftsräten in den einzelnen Ortschaften der Hansestadt Stendal am 09. Juni 2024.
Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 04. April 2024 die aufgelisteten Bewerber*innen der Parteien und Wählervereinigungen sowie die genannten Einzelbewerber*innen zugelassen:
Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl 2024 finden Sie auf den Seiten des Landkreises Stendal: Kreistagswahl 2024
Die Bundeswahlleiterin informiert zur Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024: "Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 bewerben sich insgesamt 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten um die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen 96 Parlamentssitze. Darunter sind 486 Frauen. Es treten insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer beziehungsweise mit Listen für einzelne Länder an." Hier klicken für die Übersicht der gemeinsamen Listen für alle Länder der Parteien
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt [...].
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
[...]
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne.
Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.
[...]
Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Umfangreiche Informationen zur Europawahl sind auf den Seiten der Bundeswahlleiterin zu finden - hier klicken: bundeswahlleiterin.de