Während der Erstellung einer Bauleitplanung bietet sich zweimal die Möglichkeit für Jedermann sich am Verfahren zu beteiligen.
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BEBAUUNGSPLAN
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Stadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Unterschied zum Flächennutzungsplan wird er mit dem Beschluss durch den Stadtrat als Satzung und durch die Bekanntmachung für jedermann verbindlich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich daher alle Bauvorhaben an dessen Festsetzungen halten.
Typische Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen die Art der Nutzung z.B. Allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet, das Maß der Nutzung z.B. Zahl der Vollgeschosse, die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen. Regelungen dazu finden sich in § 9 Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung.
Das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch nicht mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 Baugesetzbuch. Danach wird, um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen, die umgebende Bebauung als Maßstab herangezogen. Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten Außenbereich, ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind.
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aktuelle Beteiligungen
BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr -
Rechtskräftige Bebauungspläne
BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr Rechtskräftig und damit wie ein "städtisches Gesetz" ist ein Bebauungsplan, wenn er durch den Stadtrat beschlossen und danach bekanntgemacht wurde. Hier finden Sie eine Übersicht zu diesen Plänen.