Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen der Hansestadt Stendal

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

E-Rechnungen

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

werden für das Jahr 2025 im Januar bekannt gegeben
Sie befinden sich hier: Startseite » Bauen & Umwelt » Stadtplanung » Umlegung
BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Städtbauliches Umlegungsverfahren

Eine städtebauliche Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind.

Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird.

Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.

 
Nähere Informationen zum Verfahren bietet das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
 
Kontakt bei der Hansestadt Stendal:
Abteilung: Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal
Grit Schultz
Moltkestraße 34 - 36
Tel.: 03931 / 65-15 42
planungsamt@stendal.de