rechtskräftige Bebauungspläne
In dieser Rubrik sind die rechtskräftigen Bebauungspläne (B-Plan) und Vorhaben- und Erschließungspläne (VEP) zu finden. Die dargestellten Dokumente dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis. Planungsrechtliche Auskünfte können nur auf Grundlage der Originale erteilt werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Planung und Stadtentwicklung im der Moltkestraße 34 - 36.
Einen Stadtplan mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie hier.
Alternativ sind in der folgenden Tabelle die Bebauungspläne und Satzungen der einzelnen Ortsteile hinterlegt.