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Hansestadt Stendal
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Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Donnerstag, 21.11.24, um 16:30 Uhr
in Bindfelde
 
Dienstag, 26.11.24, um 16:30 Uhr
in Staats

Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Im Jahr 2008 wurde die Hansestadt Stendal in das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) aufgenommen. Das Förderprogramm wurde im Jahr 2008 von der Bundesregierung und den Ländern aufgelegt und wird mit Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Haushaltes der Hansestadt Stendal (sog. kommunale Eigenmittel) finanziert.


Voraussetzungen für die Förderung

  • Wichtigste Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Gebäude/Grundstück innerhalb des vom Stadtrat beschlossenen Fördergebiet "Altstadt" befindet. Den Lageplan mit der Gebietsabgrenzung finden Sie hier.
  • Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Ihnen als Bauherr/-in und der Hansestadt Stendal abgeschlossen sein. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt die Fördermittelvereinbarung nicht.
    Alternativ kann mit der Maßnahme begonnen werden, wenn Ihnen die Hansestadt Stendal per Bescheid einen "vorzeitigen Maßnahmebeginn" genehmigt hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt den "vorzeitigen Maßnahmebeginn" gegenüber der Hansestadt Stendal ausgesprochen hat. Die Hansestadt Stendal ist an dieses Verfahren gebunden. Als Durchführungsbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gewertet.
  • Für die Maßnahme muss eine (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt worden sein, weil das Fördergebiet als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet dem besonderen Städtebaurecht der §§ 136 u. ff. BauGB v. 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) unterfällt .
Der Abschluss der Fördermittelvereinbarung, die Genehmigung des "vorzeitigen Maßnahmebeginns" und die (Sanierungs)-Genehmigung bedürfen des Antrages.
Zur Vereinfachung des notwendigen bürokratischen Verfahrens stellt Ihnen die Hansestadt Stendal entsprechende Antragsformulare bereit.

Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Antrag zur Genehmigung des "vorzeitigen Maßnahmebeginns"
Antrag auf (Sanierungs)Genehmigung von Bauvorhaben nach § 144 Abs. 1 Nr.1 BauGB

Wer wird gefördert


Die Antragsteller können natürliche oder auch juristische Personen (beispielsweise: GbR, GmbH, Wohnungsbau-genossenschaft, eingetragene Vereine, Kirchengemeinde) sein, die Eigentümer/-in sind.




Was wird gefördert

Folgende Maßnahmen kommen für Sie als Bauherr/-in aus der Förderkulisse insbesondere in Betracht:

1. Ordnungsmaßnahmen

Bau und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung


2. Baumaßnahmen

Modernisierungs und Instandsetzungsmaßnahmen an von das Stadtbild prägenden Gebäuden einschließlich deren energetischen Erneuerung.




Wie hoch wird gefördert

Die Höhe richtet sich nach den so genannten "förderfähigen Kosten" der Baumaßnahme.
  • für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen nach Nr.1 und 2 ermittelt sich die Höhe der Förderung auf Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB). Diese ist normiert in der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne; städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich" - kurz: Richtlinie Städtebauförderung (RLStäBauF) veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 47/1998 v. 22.09.1998
  • sofern der rechnerisch ermittelte Förderbetrag der Maßnahme 50.000 € überschreitet, entscheidet der Stadtrat entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Stendal per Beschluss über die tatsächliche Förderhöhe

Wichtiger Hinweis:

Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt an die Hansestadt Stendal sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln der Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht.




Ihre Ansprechpartner


Abteilung: Planung & Stadtentwicklung
Moltkestraße 34 - 36
39576 Hansestadt Stendal

Amtsleiter: Herr Martin Prinz
E-Mail: martin.prinz@stendal.de
Tel: 03931 / 65 1554

Sachbearbeiterin: Frau Gudrun Lützkendorf
E-Mail: gudrun.luetzkendorf@stendal.de
Tel: 03931 / 65 1548

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