Steuerrechtliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Einkommensteuergesetz
In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Altstadt-Stendal" und / oder im Denkmalbereich die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Einkommensteuergesetz vorzunehmen.
Näheres zu den Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungsmöglichkeiten finden sie nachfolgend
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