Steuerliche Vergünstigungen im Sanierungsgebiet
Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Um die erhöhten Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung von der Hansestadt Stendal benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmebeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Hansestadt Stendal abzuschließen.
Grundlage für die Ausstellung sind die Bescheinigungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG (veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt 2017, S. 359).
Nähere Informationen über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf sowie die Formulare erhalten Sie hier:
Lageplan des Sanierungssatzungsgebietes "Altstadt-Stendal"
Merkblatt bescheinigungsfähige kosten
Merkblatt Information für Bauherren
Datenschutzeinwilligung
Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
Ihre Ansprechpartner:
Abteilung: Planung & Stadtentwicklung
Moltkestraße 34 - 36
39576 Hansestadt Stendal
Amtsleiter: Herr Martin Prinz
E-Mail: martin.prinz@stendal.de
Tel: 03931/ 65 1554
Sachbearbeiterin: Frau Grit Schultz
E-Mail: grit.schultz@stendal.de
Tel: 03931/ 65 1542