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BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Grundsatzentscheidung

Die ersten Fragen, die Sie sich beantworten müssen, sind die Nutzung des Hauses, die Größe und die Anzahl der zu planenden Räume, die von der Familiengröße und den Bedürfnissen der einzelnen Familienmitgliedern bestimmt werden. Denken Sie unbedingt vorausschauend, denn Kinder werden erwachsen und verlassen das elterliche Heim. Dann ist meist alles zu groß, und auch die Instandhaltung wird im Alter nicht leichter. Logisch: Je größer ein Haus gebaut wird, desto höher sind die Errichtungs-, die Betriebs- und die Erhaltungskosten. Zugleich sind bestimmte Förderungen an eine maximale Wohnfläche begrenzt.

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Planung

Gute Planung benötigt ebenso viel Zeit wie die Ausführung. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, und beginnen Sie erst mit dem Bauen, wenn die kleinsten Details geklärt sind. Gemäß einer Studie der EU gehen den Hausbauer/innen, die keine Detailplanung machen, bis zu 15% der Bausumme verloren, ohne dass sie dies merken.

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Planung mit dem Architekten oder Bauingenieur

In jedem Fall ist der Weg zum Fachmann der Richtige. Hier zu sparen, ist nicht ratsam und kann sich schnell rächen. Betrachten Sie die professionelle Planung jedenfalls nicht als isolierten Kostenfaktor, sondern berücksichtigen Sie, dass sie unter'm Strich Zeit und Geld sparen hilft.
Architekten und Bauingenieure sind zur Planung und Überwachung von Bauprojekten befugt, dürfen jedoch keine ausführenden Tätigkeiten übernehmen. Die Entscheidung für einen der beiden wird Ihnen niemand abnehmen, letztendlich spielen hier auch Referenzen und persönliche Gründe eine entscheidende Rolle.

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Was ist der Flächennutzungsplan

Jede Gemeinde muss für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächennutzungsplan aufstellen. Dieser muss das gesamte Gemeindegebiet räumlich gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlichfunktionellen Erfordernissen festlegen.

Folgende Nutzungsarten sind vorzusehen:

  • Bauland
  • Verkehrsflächen
  • Grünland

Auskünfte erteilen gerne die Mitarbeiter des Planungsamtes; Tel. 03931 65-1535

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Was ist der Bebauungsplan

Bei überörtlichen Interessen legt eine Gemeinde einen Bebauungsplan fest. In ihm werden für sämtliche Baulandgrundflächen deren nähere Bebauungsmöglichkeit festgelegt.

Durch Einsichtnahme in den Bebauungsplan kann man erfahren, ob man auf diesem Grundstück überhaupt bauen darf, ob ein Vorgarten einzuhalten ist oder ob an die Straßenfluchtlinie anzubauen ist, ob an seitliche Grundstücksgrenzen angebaut oder ein Abstand eingehalten werden muss, wie hoch ein Bauwerk errichtet werden kann, inwieweit Nebengebäude errichtet werden dürfen, wie Einfriedungen gestaltet werden müssen usw.

Es ist also ganz wichtig, im Planungsamt nachzufragen und die Eckwerte für das Grundstück zu erfragen.

Bebauungspläne gibt es übrigens nicht nur in den Randbereichen der Hansestadt Stendal. Auch in der gewachsenen Bebauung (z. B. der Altstadt) sind diese aufgestellt worden.

Um sicherzugehen, ist eine Nachfrage beim Planungsamt schnell getätigt. Tel. +49 (0) 3931 65-1545