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BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Stadtplanung

Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer Stadt, die Entwicklung von Perspektiven, Szenarien und Visionen.

Dies erfolgt zum einen durch den Flächennutzungsplan (F-Plan), welcher die "grobe Linie" darstellt.  Die zweite Ebene der städtebaulichen Planungen bilden die Bebauungspläne (B-Pläne).

Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze. Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und vielfältige weitere Regelungen für die Bebauung innerhalb eines genau abgegrenzten Gebietes.

Andere informelle kommunale Planungen sind zum Beispiel das Stadtentwicklungskonzept oder der Landschaftsplan.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Hansestadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen.

Gestaltungssatzung

Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden.

Städtebauliches Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Baulandkataster

Das Baulandkataster der Hansestadt Stendal, gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der Hansestadt Stendal, welche für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Mit der Veröffentlichung soll eine Anstoßwirkung erzielt werden, indem Bauwillige und Eigentümer auf Baulandpotentiale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden.

 

Weitere Hinweise

.... die Hansestadt hilft!
Die Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Angebotspalette von Grundstücken ist groß und oftmals nicht so leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier ein paar Hinweise zusammengestellt.

.... Datenschutz in der Bauleitplanung
Wir legen großen Wert auf den Schutz ihre Daten. Ihre Daten werden deshalb ausschließlich auf der Grundlage der geseztlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzinformation".

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