Gestaltungssatzung
Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzungen für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden.
Die Gestaltungssatzung legt dazu einen entsprechenden Rahmen fest, der bei Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstigen Veränderungen zu beachten ist.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Satzung |
2.2 MB | |
Begründung |
0.3 MB | |
Geltungsbereich |
0.8 MB | |
Satzung 1. Änderung |
0.2 MB |