Förderprogramm "Stadtumbau Ost - Programmteil Abriss"
Im Jahr 2002 wurde die Hansestadt Stendal in das Förderprogramm "Stadtumbau-Ost Abriss/Rückbau" mit den Stadtteilen Stadtsee und Süd aufgenommen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Wichtigste Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das rückzubauende Gebäude innerhalb des vom Stadtrat beschlossenen Stadtumbau-Ost Prioritätsgebietes "Stadtsee" oder "Süd" befindet und der Abriss dem gültigen gebietsbezogene integrierte Handlungs-/ Stadtentwicklungskonzept entspricht.
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Vor der Durchführung der Maßnahme muss ein Bewilligungsbescheid der Hansestadt Stendal über die Förderung an Sie als Bauherr/-in erteilt worden sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt der Hansestadt Stendal Fördermittel für den Abriss im entsprechenden Stadtteil bewilligt hat. Die Hansestadt Stendal ist an dieses Verfahren gebunden. Als Durchführungsbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines Leistungsvertrages zum physischen Abriss/ Rückbau gewertet. Umzugs- und Herrichtungskosten für Ersatzwohnungen der Mieter des zum Abriss vorgesehenen Blockes, gelten nicht als Maßnahmebeginn und sind auch förderfähig, wenn die Leistung vor Datum des Fördermittelbescheides erfolgte.
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Abriss-/ Rückbaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn der Antragsteller auf mögliche planungs-schadensrechtliche Entschädigungsansprüche verzichtet.Die Fördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.
Das Antragsformular ist vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vorgegeben.
Antrag für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Programm "Stadtumbau-Ost Programmteil Abriss/ Rückbau"
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
Die Fördermittel des Rückbaus von Wohngebäuden können eingesetzt werden für
- Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, dazu zählen insbesondere:
- Herrichtungskosten für Ersatzwohnungen
- Ersatzleistungen für Mietereigenleistungen in der abzureißenden Wohnung (Einbauten)
- Umzugskosten
- mittelbare Abrissausgaben wie
- Planungskosten, Gebühren
- Abtrennung der Hausanschlüsse der technischen Infrastruktur vom Netz
- sonstige Entgelte für Stilllegungen (Fernwärme, Strom, etc.)
- Sicherungsmaßnahmen des leergezogenen Gebäudes aufgrund der Verpflichtung nach dem Gesetz über Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
- direkte Abrisskosten
- Entkernung, Demontage, Abbrucharbeiten
- Entsorgung des Bauschutt
- Verfüllen der Fundamentgrube
- Aufwendungen für eine einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung, dazu zählt insbesondere die Begrünung
Wie hoch wird gefördert
Wichtiger Hinweis:
Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt an die Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und einer Fördermittelbewilligung besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner
Abteilung Planung & Stadtentwicklung
Moltkestraße 34 - 36
39576 Hansestadt Stendal
Abteilungsleiter: Herr Martin Prinz
E-Mail: martin.prinz@stendal.de
Tel: 03931/ 651554
Sachbearbeiterin: Frau Gudrun Lützkendorf
E-Mail: gudrun.luetzkendorf@stendal.de
Tel: 03931/ 651548