Informationen zu Melderegisterauskünften
Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.
Das Melderegister hat was die einfache Melderegisterauskunft angeht die Funktion eines öffentlichen Registers. Es enthält personenbezogene Daten jedes Einwohners wie dessen aktuelle(n) Anschrift(en ).
Grundlage ist die Meldepflicht, die in vielen europäischen Staaten per Gesetz definiert ist. Grundlage der Meldepflicht ist die Ansicht, dass Personen ihre aktuelle Wohnsitzadresse der zuständigen Meldebehörde mitteilen müssen.
Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Daten ("Datenweitergabe") aus dem Melderegister und damit für die Melderegisterauskunft an Dritte bilden das Melderechtsrahmengesetz - MRRG in den §§ 1722 MRRG sowie die korrespondierenden Bestimmungen in den Meldegesetzen der Bundesländer.
Die Dritten werden hier nicht nach Arten klassifiziert, es können Banken, Energieversorger, Anwälte, Vermieter, und jedweder sein, der sein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dazu zählen neben privaten Stellen (beispielsweise Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Parteien) auch einzelne Privatpersonen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben und damit die melderechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
Sie als Bürger haben jedoch die Möglichkeit, einzuschränken, an wen Ihre persönlichen Daten weitergegeben werden dürfen.
Beachten Sie hierzu das entsprechende Hinweisblatt "Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre".
Formulare für die Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre finden Sie in dieser Zusammenstellung auf unserer Internetseite.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen