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Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Bauaufsicht
Moltkestraße 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651528
- E-Mail:
- bauaufsichtsamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Mitteilung über Baubeginn
- Vorbescheid beantragen
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt