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Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung

inklusive Hundeangelegenheiten

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651272
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

  • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
    • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
    • die Rechtsform der Gesellschaft
    • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
    • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt