Onlinedienste

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Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung

inklusive Hundeangelegenheiten

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651272
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.

Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:

  • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
  • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

  • Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
    • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
    • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
  • Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
    • Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
    • Ort des Herstellerbetriebes,
    • der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt