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Bibliothek
Öffnungszeiten
Montag: | 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Dienstag: | 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Mönchskirchhof 1
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 712009
- E-Mail:
- stadtbibliothek@stendal.de
- Web:
- https://www.stadtbibliothek-stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Bibliotheksausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt