Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Friedhof und Grünflächen

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Friedhof und Grünflächen
Arneburger Str. 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)

BIC (Haus 1)

Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 65 1580

Friedhofswesen

Telefon:
03931 65 1584

Friedhofswesen

Telefon:
03931 65 1585

Teamleiter

Telefon:
03931 65 1559

Straßenreinigung / Winterdienst

Telefon:
03931 65 1573

Forstwesen

Telefon:
03931 65 1549

Grünflächen

Telefon:
03931 65 1556

Baumwesen

Telefon:
03931 65 1558

Baumwesen

Bus:
Weinbergstraße
Bus:
Schützenplatz
Parkplatz - Arneburger Straße 24
vor und hinter dem BIC
Art
Parkplatz
Anzahl
116 (3 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Bestattung durchführen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.

Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder),
  • Vorfahren (Eltern, Großeltern),
  • Geschwister.

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln, 
  • nicht auffindbar.

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

Im Falle einer Urnenbestattung

  • Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt