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Verlängerung des Vorbescheids beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführunghttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
- Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt