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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten.

Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

Verfahrensablauf

Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.

An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
  • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (digital oder schriftlich)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

50,00 EUR bis 1.500,00 EUR
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/search

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt