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Nutzungsaufnahme anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.

Verfahrensablauf

Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

  • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige der Nutzungsaufnahme (digital oder schriftlich)
  • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung. Das gilt nicht für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.

Anträge / Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt