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Tiefbau
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Tiefbau
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- E-Mail:
- tiefbauamt@stendal.de
- E-Mail:
- bewohnerparkausweise@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
An wen muss ich mich wenden?
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Gebühr
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist
Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt