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Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
An wen muss ich mich wenden?
Online-Dienstleistung (sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder zuständige Behörde:
- Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
- Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- aktuelle Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt