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Standesamt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Standesamt
Markt 1
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651211
- Telefon:
- 03931 651212
- Telefon:
- 03931 651213
- E-Mail:
- standesamt@stendal.de
- Web:
- https://standesamt.stendal.de/
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Sterbeurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt