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Tiefbau

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Tiefbau
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Anschrift
Hansestadt Stendal
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Bus:
Stadtseeallee
Bus:
Frommhagenstraße
Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Art
Parkplatz
Anzahl
35 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Bauverwaltung

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Bauverwaltung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Anschrift
Hansestadt Stendal
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651561
Bus:
Stadtseeallee
Bus:
Frommhagenstraße
Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Art
Parkplatz
Anzahl
35 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt