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Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Leistungsbeschreibung
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde im Original
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
- Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
- Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt