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Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Meldebescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt