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Einwohnermeldewesen

Öffnungszeiten
Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:09:00 – 12:00 Uhr
Samstag:09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651330
Bus:
Linie 970, Stendal - IGPA Arneburg
Bus:
Linie 971, Stendal - Staffelde
Bus:
Linie 972, Stendal - Osterburg
Technologiepark
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen

Leistungsbeschreibung

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde

Voraussetzungen

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

Bearbeitungsdauer

keine

Anträge / Formulare

keine

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