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Einwohnermeldewesen

Öffnungszeiten
Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:09:00 – 12:00 Uhr
Samstag:09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651330
Bus:
Linie 970, Stendal - IGPA Arneburg
Bus:
Linie 971, Stendal - Staffelde
Bus:
Linie 972, Stendal - Osterburg
Technologiepark
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt