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Elektronische Wohnsitzanmeldung

- Wohnung anmelden - Adressänderung im Personalausweis beantragen - Hauptwohnsitz anmelden - Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Einwohnermeldewesen

Öffnungszeiten
Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:09:00 – 12:00 Uhr
Samstag:09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651330
Bus:
Linie 970, Stendal - IGPA Arneburg
Bus:
Linie 971, Stendal - Staffelde
Bus:
Linie 972, Stendal - Osterburg
Technologiepark
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressänderung im Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Verfahrensablauf

Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.

Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.

Voraussetzungen

Ihre Anschrift hat sich geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt