Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung
inklusive Hundeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651272
- E-Mail:
- ordnungsamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Fundsachen melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt