Allgemeine Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00
Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.
Sprechstunden des Oberbürgermeisters
KONTAKT
Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Hinweis:
27.01. - 21.02. dienstags und donnerstags ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung
Adressen
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Kontakt
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Abmeldung bei der Meldebehörde aufgrund des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung und mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre gemäß § 35 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
- Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
- Hinweise zum Abmeldeschein
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1, Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein sowie Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -, mit Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (Anlage zum Anmeldeschein für Einwohner mit mehreren Wohnungen)
- Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Zustimmungserklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Personaldokumentes für ein Kind