Terminvergabe online

Image-Broschüre

Broschüre

Jetzt in die interaktive Broschüre klicken und die Hansestadt Stendal erleben!

Bürgermelder

Freiwillige Feuerwehr

Link Feuerwehr [(c)Armin Fischbach]

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit in Stendal (Auflage 1) [(c)Susanne Hellmuth]

Nachhaltigkeit in Stendal

Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen der Hansestadt Stendal

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

E-Rechnungen

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

werden für das Jahr 2025 im Januar bekannt gegeben
Sie befinden sich hier: Startseite » Bürger & Rathaus » Wahlen
Wahlen

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt [...].

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

[...]

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne.

Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

[...]

Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Umfangreiche Informationen zur Europawahl sind auf den Seiten der Bundeswahlleiterin zu finden - hier klicken: bundeswahlleiterin.de

Zurück