Freitische an den Grundschulen der Hansestadt Stendal
Gerade für Heranwachsende ist eine ausgewogene und regelmäßige Ernährung wichtig. Im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt daher der §72a, dass „eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vor[zu]sehen [ist]. […] In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen.“
Um besonders bedürftigen Kindern eine warme Mittagsmahlzeit zu ermöglichen, hat der Stadtrat der Hansestadt Stendal die Möglichkeit von „Freitischen“ beschlossen. In den sechs Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Stendal sowie den beiden freien Grundschulen im Stadtgebiet können Sorgeberichtigten in „besonderen Fällen“ eine kostenlose Mittagsmahlzeit für ihre Kinder beantragen. Als „besondere Fälle“ gelten beispielsweise:
- Eingeschränkte finanzielle Verhältnisse der Sorgeberechtigten,
- Besondere Folgen von Schadensereignissen im persönlichen Umfeld des Kindes,Überforderung der Sorgeberechtigen des Kindes bei der Kindererziehung, wenn aus diesem Grund öffentliche Leistungen gewährt werden
- Sterbefälle im persönlichen Umfeld des Kindes,
- Größe der zu versorgenden Familie des Kindes,
- gesundheitliche Probleme, z.B. Langzeiterkrankungen,
- Erkenntnisse über eine nicht ausreichende und unausgewogene Ernährung des Kindes.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die „Richtlinie zur Gewährung von Freitischen an den Grundschulen der Hansestadt Stendal vom 20.06.2022“ regelt die Berechtigung und das Antragsverfahren.
So werden die Anträge von „sachkundigen Stellen“ überprüft. Letztere sind die Schulen selbst, Behörden, Vereine sowie Einrichtungen der Elternarbeit und Kinder- Jugendsozialarbeit.
Das Antragsformular, die Richtlinie und das Verzeichnis der sachkundigen Stellen sind hier zu finden: