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Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit in Stendal (Auflage 1) [(c)Susanne Hellmuth]

Nachhaltigkeit in Stendal

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Bürgermelder

Freiwillige Feuerwehr

Link Feuerwehr [(c)Armin Fischbach]

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen der Hansestadt Stendal

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

E-Rechnungen

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Donnerstag, 21.11.24, um 16:30 Uhr
in Bindfelde
 
Dienstag, 26.11.24, um 16:30 Uhr
in Staats
BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Schiedsstellen in der Hansestadt Stendal

Karte der Schiedsstellen

Ihr Kollege hat Sie beleidigt; Ihr Nachbar hat die Reifen Ihres Fahrrades zerstochen; Ihr Vermieter liest Ihre Post; Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber.

Bei all diesen Streitigkeiten sind die Schiedspersonen der Hansestadt Stendal Ihnen gern behilflich. Denn die Aufgabe einer Schiedsperson ist, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Der Weg zur Schiedsstelle kann bei einer ganzen Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten und strafrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise

  • Ehrenschutzklagen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurden)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze wachsen, Errichtung eines Zaunes, Ruhestörungen durch Rasenmähen)
  • Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung
  • Hausfriedensbruch und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden, kostengünstigen und einfachen Lösung führen.

Wichtig

Die Zuständigkeit einer Schiedsstelle ergibt sich aus dem Wohnsitz des Antragsgegners! 


Schiedsstelle I

Die Schiedsstelle I ist für die Bereiche Altstadt, Nord und Stadtsee der Hansestadt Stendal sowie für die Ortschaft Borstel zuständig.

Vorsitzende Schiedsperson Schiedsperson
Schiedsfrau
Frau Angelika Hörnke
Karl-Wernecke-Str. 1
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931 211178
Sprechzeiten nach Vereinbarung
stellv. Schiedsfrau
Frau Heike von der Fuhr
Heerener Str. 34
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931 651273
mobil: 0162 6670643
Sprechzeiten nach Vereinbarung
n.n.

Verhandlungen der Schiedsstelle I finden im Rathaus, Markt 1, 39576 Hansestadt Stendal statt.

Schiedsstelle II

Die Schiedsstelle II ist für die Bereiche Röxe und Süd der Hansestadt Stendal sowie für die Ortschaften Bindfelde, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wahrburg und Wittenmoor der Hansestadt Stendal zuständig.

Vorsitzender Schiedsperson Schiedsperson
Schiedsmann
Herr Wilfried Köhler
Erich-Weinert-Str. 2
39576 Hansestadt Stendal
mobil: 0179 2404204

Sprechzeiten nach Vereinbarung
stellv. Schiedsfrau
Frau Ingrid Kömling
Wahrburger Str. 60
39576 Hansestadt Stendal
mobil: 0152 29593382

Sprechzeiten nach Vereinbarung

stellv. Schiedsmann
Herr Uwe Bliefert
Am Weidenplan 20
39596 Hassel
Tel.: 03931 710532

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Verhandlungen der Schiedsstelle II finden im Ortschaftszentrum Wahrburg, Am Glockenberg 1, OT Wahrburg, 39576 Hansestadt Stendal statt. 


Kosten eines Schiedsverfahrens

Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen in folgender Höhe:

  1. Gebühr für die Eröffnung eines Schiedsverfahrens 25,00 EUR
  2. Kosten bei Zustandekommen eines Vergleiches 50,00 EUR
    Unter besonderen Umständen kann diese Gebühr bis auf 75,00 EUR erhöht werden.
  3. Auslagen der Schiedsstelle für Porto, Dokumentenpauschale sind zu ersetzen.
  4. Vor dem Schiedsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben. Dieser sollte den Betrag von 60,00 EUR nicht unterschreiten.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Verfahren finden Sie im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 2001, 214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2014 (GVBl. LSA 2014, 512).

Weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit einer Schiedsstelle können im Internet unter www.schiedsamt.de auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen entnommen werden.

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