Schiedsstellen in der Hansestadt Stendal
Ihr Kollege hat Sie beleidigt; Ihr Nachbar hat die Reifen Ihres Fahrrades zerstochen; Ihr Vermieter liest Ihre Post; Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber.
Bei all diesen Streitigkeiten sind die Schiedspersonen der Hansestadt Stendal Ihnen gern behilflich. Denn die Aufgabe einer Schiedsperson ist, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Der Weg zur Schiedsstelle kann bei einer ganzen Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten und strafrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise
- Ehrenschutzklagen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurden)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze wachsen, Errichtung eines Zaunes, Ruhestörungen durch Rasenmähen)
- Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung
- Hausfriedensbruch und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden, kostengünstigen und einfachen Lösung führen.
Wichtig
Die Zuständigkeit einer Schiedsstelle ergibt sich aus dem Wohnsitz des Antragsgegners!
Schiedsstelle I
Die Schiedsstelle I ist für die Bereiche Altstadt, Nord und Stadtsee der Hansestadt Stendal sowie für die Ortschaft Borstel zuständig.
Vorsitzende | Schiedsperson | Schiedsperson |
---|---|---|
Schiedsfrau Frau Angelika Hörnke Karl-Wernecke-Str. 1 39576 Hansestadt Stendal Tel.: 03931 211178 Sprechzeiten nach Vereinbarung |
stellv. Schiedsfrau Frau Heike von der Fuhr Heerener Str. 34 39576 Hansestadt Stendal Tel.: 03931 651273 mobil: 0162 6670643 Sprechzeiten nach Vereinbarung |
n.n. |
Verhandlungen der Schiedsstelle I finden im Rathaus, Markt 1, 39576 Hansestadt Stendal statt.
Schiedsstelle II
Die Schiedsstelle II ist für die Bereiche Röxe und Süd der Hansestadt Stendal sowie für die Ortschaften Bindfelde, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wahrburg und Wittenmoor der Hansestadt Stendal zuständig.
Vorsitzender | Schiedsperson | Schiedsperson |
---|---|---|
Schiedsmann Herr Wilfried Köhler Erich-Weinert-Str. 2 39576 Hansestadt Stendal mobil: 0179 2404204 Sprechzeiten nach Vereinbarung |
stellv. Schiedsfrau Frau Ingrid Kömling Wahrburger Str. 60 39576 Hansestadt Stendal mobil: 0152 29593382 Sprechzeiten nach Vereinbarung |
stellv. Schiedsmann |
Verhandlungen der Schiedsstelle II finden im Ortschaftszentrum Wahrburg, Am Glockenberg 1, OT Wahrburg, 39576 Hansestadt Stendal statt.
Kosten eines Schiedsverfahrens
Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen in folgender Höhe:
- Gebühr für die Eröffnung eines Schiedsverfahrens 25,00 EUR
- Kosten bei Zustandekommen eines Vergleiches 50,00 EUR
Unter besonderen Umständen kann diese Gebühr bis auf 75,00 EUR erhöht werden. - Auslagen der Schiedsstelle für Porto, Dokumentenpauschale sind zu ersetzen.
- Vor dem Schiedsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben. Dieser sollte den Betrag von 60,00 EUR nicht unterschreiten.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Verfahren finden Sie im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 2001, 214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2014 (GVBl. LSA 2014, 512).
Weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit einer Schiedsstelle können im Internet unter www.schiedsamt.de auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen entnommen werden.