Terminvergabe online

Image-Broschüre

Broschüre

Jetzt in die interaktive Broschüre klicken und die Hansestadt Stendal erleben!

Bürgermelder

Freiwillige Feuerwehr

Link Feuerwehr [(c)Armin Fischbach]

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit in Stendal (Auflage 1) [(c)Susanne Hellmuth]

Nachhaltigkeit in Stendal

Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen der Hansestadt Stendal

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

E-Rechnungen

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

werden für das Jahr 2025 im Januar bekannt gegeben
Sie befinden sich hier: Startseite
Neuigkeiten | News

Wohngeld als Hilfeleistung zur Bewältigung der Wohnkosten

Logo Stadt Stendal

Die Covid-19 Pandemie bedroht seit längerer Zeit unsere Gesundheit und sorgt für viele Einschnitte in allen Lebensbereichen.

Für einen Zuschuss zur Miete besteht die Möglichkeit einer Antragstellung auf Wohngeld. Auch um die Belastung für ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu reduzieren, kann Wohngeld beantragt werden. Ebenso können Bewohner eines Heimes einen Antrag auf Wohngeld stellen oder durch Betreuungspersonen stellen lassen.

Ab 01.01.2021 gab es eine Veränderung im Wohngeldrecht,  um die Bürger für einen Anteil ihrer Heizkosten zu entlasten. Da das Wohngeld unter anderem einkommensabhängig ist, profitieren von der Erhöhung insbesondere Haushalte, die ein niedriges Einkommen haben.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Hilfe zum Lebensunterhalt sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn die Kosten für die Unterkunft bereits hier enthalten sind.

Angesichts der Corona- Krise wurde ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. So ist zum Beispiel eine Antragstellung formlos per E-Mail und per Telefon möglich. Anträge können  Sie auch im Internet unter www.stendal.de (Bürger & Rathaus>Bürgerservice>Formulare) herunterladen und ausdrucken bzw. auch sofort ausfüllen und ausdrucken.

Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und derzeitig von Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit einen Erhöhungsantrag zu stellen.

Alle Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal stehen Ihnen gern für Fragen rund um das Thema Wohngeld zur Verfügung.

Unter folgenden Telefonnummern können Sie Auskünfte erhalten oder formlos einen Antrag stellen:

03931/651632
03931/651633
03931/651634
03931/651635
03931/651637

Fax.Nr: 03931/651640

Auf Grund der momentanen Situation finden keine Sprechtage in der Wohngeldbehörde statt. Lassen Sie sich also telefonisch beraten! Ihre Unterlagen senden Sie per Post oder werfen Sie diese in den Hausbriefkasten des Stadthauses 1, Markt 14/15, der Hansestadt Stendal ein. Bitte legen Sie bei Einwurf die Unterlagen in einen Briefumschlag, vermerken Sie bitte darauf, dass die Post für die Wohngeldbehörde ist.

Die Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal ist nur zuständig für die Stadt Stendal und Ihre Ortsteile. Für alle anderen Gemeinden des Landkreises Stendal ist die Wohngeldbehörde des Landkreises (Hospitalstr. 1-2, 39576 Hansestadt Stendal) zuständig.

Zurück