Wohngeld als Hilfeleistung zur Bewältigung der Wohnkosten
Die Covid-19 Pandemie bedroht seit längerer Zeit unsere Gesundheit und sorgt für viele Einschnitte in allen Lebensbereichen.
Für einen Zuschuss zur Miete besteht die Möglichkeit einer Antragstellung auf Wohngeld. Auch um die Belastung für ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu reduzieren, kann Wohngeld beantragt werden. Ebenso können Bewohner eines Heimes einen Antrag auf Wohngeld stellen oder durch Betreuungspersonen stellen lassen.
Ab 01.01.2021 gab es eine Veränderung im Wohngeldrecht, um die Bürger für einen Anteil ihrer Heizkosten zu entlasten. Da das Wohngeld unter anderem einkommensabhängig ist, profitieren von der Erhöhung insbesondere Haushalte, die ein niedriges Einkommen haben.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Hilfe zum Lebensunterhalt sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn die Kosten für die Unterkunft bereits hier enthalten sind.
Angesichts der Corona- Krise wurde ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. So ist zum Beispiel eine Antragstellung formlos per E-Mail und per Telefon möglich. Anträge können Sie auch im Internet unter www.stendal.de (Bürger & Rathaus>Bürgerservice>Formulare) herunterladen und ausdrucken bzw. auch sofort ausfüllen und ausdrucken.
Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und derzeitig von Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit einen Erhöhungsantrag zu stellen.
Alle Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal stehen Ihnen gern für Fragen rund um das Thema Wohngeld zur Verfügung.
Unter folgenden Telefonnummern können Sie Auskünfte erhalten oder formlos einen Antrag stellen:
03931/651632 |
03931/651633 |
03931/651634 |
03931/651635 |
03931/651637 |
Fax.Nr: 03931/651640
Auf Grund der momentanen Situation finden keine Sprechtage in der Wohngeldbehörde statt. Lassen Sie sich also telefonisch beraten! Ihre Unterlagen senden Sie per Post oder werfen Sie diese in den Hausbriefkasten des Stadthauses 1, Markt 14/15, der Hansestadt Stendal ein. Bitte legen Sie bei Einwurf die Unterlagen in einen Briefumschlag, vermerken Sie bitte darauf, dass die Post für die Wohngeldbehörde ist.
Die Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal ist nur zuständig für die Stadt Stendal und Ihre Ortsteile. Für alle anderen Gemeinden des Landkreises Stendal ist die Wohngeldbehörde des Landkreises (Hospitalstr. 1-2, 39576 Hansestadt Stendal) zuständig.