Richtigstellung des Oberbürgermeisters zu einem Schädlingsbefall im Wohnpark Lucas-Cranach-Straße 8 - 36
In mehreren Berichten der „Stendaler Volksstimme“, der „Bild“-Zeitung und anderen Medien gab es im oben bezeichneten Zusammenhang eine Berichterstattung über Äußerungen des Oberbürgermeisters, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, ein falsches Bild der dortigen Verhältnisse zu zeichnen und die Vermieterseite in ein schlechtes Licht zu rücken. So wurde unter anderem behauptet, gegen bestehende Mängel beziehungsweise den Befall einzelner Wohneinheiten mit Schaben und Hausmäusen würde nichts beziehungsweise nicht genug unternommen.
Zuletzt wurde der Oberbürgermeister am 12.05.2023 infolge eines Besuches zweier Mieterinnen in dem Wohnpark in Stendal Stadtsee unter anderem mit folgenden Aussagen zitiert:
„Suchen Sie sich einen seriösen Vermieter. Der hier ist es nicht.“
„Die Zustände hier sind unhaltbar“.
In der „Bild“-Zeitung vom 13.05.2023 wurde der Oberbürgermeister im selben Zusammenhang mit folgenden Worten zitiert:
„Wir haben den Betroffenen auch Möglichkeiten aufgezeigt, sich an andere Vermieter, wie etwa die städtische Vermietungsgesellschaft zu wenden“.
In der Folge hat sich die Eigentümerin an den Oberbürgermeister gewandt und den Widerruf der veröffentlichten Aussagen verlangt. Daraufhin hat dieser sich ausführlich mit dem tatsächlichen Umfang des Schädlingsbefalls im Wohnpark befasst. Hierbei konnte er sich davon überzeugen, dass die Vermieterin entgegen der Anschuldigungen frühzeitig alle erforderlichen und geeigneten Schritte eingeleitet hat, um den Befall zu bekämpfen. Es ist davon auszugehen, dass die eingeleiteten Maßnahmen auch erfolgreich sein werden. Hierzu erklärt der Oberbürgermeister:
„Ich bin inzwischen überzeugt, dass die Eigentümerin des Wohnparks in der Lucas-Cranach-Straße 8-36 in den zurückliegenden Jahren und auch aktuell alles Notwendige unternommen hat, um gute Wohnverhältnisse zu schaffen. Ich bedaure, wenn meine bisher getätigten Äußerungen in der Sache zu einem falschen Eindruck in der Öffentlichkeit geführt haben. Diese halte ich nicht weiter aufrecht. Das gilt insbesondere für meine Aussage, dass die Vermieterin unseriös sei. Ich widerrufe diese und bitte hiermit um Entschuldigung. Ich bedauere, dass durch meine Aussagen das Ansehen der Vermieterin und der in dem Wohnpark lebenden Menschen beschädigt wurde. In Zukunft werde ich mich in diesem Sinne nicht mehr äußern.“
Der Oberbürgermeister legt zudem Wert darauf, dass bestimmte Formulierungen, die in den oben bezeichneten Medien Verwendung gefunden haben, von der Stadtverwaltung ausdrücklich nicht geteilt werden. Dies gilt insbesondere für die stigmatisierende Bezeichnung des Wohnparks am Stendaler Stadtsee als „Kakerlaken-Horrorhaus“ oder ähnliche Formulierungen. Der Oberbürgermeister nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„In dem Wohnpark leben Menschen unterschiedlicher Herkunft, die von der stigmatisierenden Berichterstattung besonders betroffen sind, obwohl die allermeisten von ihnen selbst niemals Probleme mit irgendeinem Schädlingsbefall hatten. Die Richtigstellung ist vor allem auch diesen Menschen geschuldet, die damit leben müssen, dass ihr Wohnviertel durch die Art der Berichterstattung unberechtigt in Verruf gebracht wurde.“
Der Oberbürgermeister betont das gemeinsame Anliegen der Stadtverwaltung, des Landkreises und der Eigentümerin des Wohnparks am Stadtsee, im Sinne aller dort lebenden Bürgerinnen und Bürger ein attraktives und lebenswertes Wohnumfeld zu bewahren. In diesem Sinne soll künftig besser kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.