Reform der Umsatzsteuer - Hansestadt wird von Optionsrecht Gebrauch machen
Die Umsatzsteuer wird gesetzlich neu geregelt. Dies trifft auch die Hansestadt Stendal – wir werden zukünftig zur Erhebung der Umsatzsteuer, zum Beispiel auf bestimmte Gebühren oder Miet- und Pachtverträge, verpflichtet.
Nun hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30. November 2022 die Beschlussempfehlungen für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Darin enthalten ist jedoch eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre. Wir gehen davon aus, dass der Bundestag dies kurz vor Weihnachten beschließen wird.
Die Hansestadt Stendal wird dann von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und zunächst keine Umsatzsteuer erheben.
Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaft hat aber bereits Verträge angepasst. Sollte sich die Gesetzeslage wie oben beschrieben ändern, wird dann der alte Vertragsstand wieder gültig. Zu viel Gezahltes wird im ersten Quartal des Jahres 2023 zurückerstattet. Die Vertragsbeteiligten werden dann auch durch das Fachamt entsprechend informiert.