Terminvergabe online

Image-Broschüre

Broschüre

Jetzt in die interaktive Broschüre klicken und die Hansestadt Stendal erleben!

Bürgermelder

Freiwillige Feuerwehr

Link Feuerwehr [(c)Armin Fischbach]

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit in Stendal (Auflage 1) [(c)Susanne Hellmuth]

Nachhaltigkeit in Stendal

Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen der Hansestadt Stendal

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

E-Rechnungen

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

werden für das Jahr 2025 im Januar bekannt gegeben
Sie befinden sich hier: Startseite
Neuigkeiten | Startseite-Topmeldungen | Corona

Pflicht zu Medizinischen Mund-Nasen-Schutz

Die Verwaltungsgebäude der Hansestadt Stendal bleiben aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen mindestens bis zum 14.02.2021 für den Besucherverkehr geschlossen. Dies betrifft das Rathaus (Markt 1), die Stadthäuser 1 (Markt 14/15) & 2 (Markt 7), das städtische Bauamt (Moltkestraße 34-36) sowie das Amt für technische Dienste (Arneburger Straße 24).

Ein Betreten ist nur noch mit vorab ausgemachtem Termin möglich. Hierzu bleibt die Stadtverwaltung telefonisch, per Mail und über die städtische Website erreichbar.

Seit dem 25.01.2021 gilt in Sachsen-Anhalt eine verschärfte Maskenpflicht in Ladengeschäften aller Art sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Analog hierzu, wird auch beim Betreten der Stendaler Verwaltungsgebäude ab Mittwoch, den 27.01.2021, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gefordert.

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne der 3. Änderungsverordnung zur 9. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt, ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske).

© Armin Fischbach E-Mail

Zurück