Parksituation „Am Hölzchen“ in der Arneburger Straße
Unsere Stadtbäume sind kleine „Filteranlagen“ für gute Luft, Schattenspender und Lebensraum für tierische Stadtbewohner. Daher stehen die größeren Laubbäume und die Straßenbäume in der Hansestadt Stendal unter einem besonderen Schutz. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 9. Juli 2018 eine „Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Hansestadt Stendal (Baumschutzsatzung)“ beschlossen. (s. Baumschutzssatzung auf Stendal.de)
Um die Bäume zu schützen, sind hier zahlreiche Verbote von Eingriffen an und um den Baum herum enthalten.
Paragraf 4 (Absatz 3 Nr. 7) der Baumschutzsatzung untersagt das Befahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Baumscheibe oder dem Wurzelbereich. Gegen diese Vorschrift wurde beim LOK-Stadion häufig verstoßen. Das Parken im Wurzelbereich schädigt auf Dauer aber die Bäume.
Andererseits führten die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unverständnis, da es kein entsprechendes Schild gibt oder auf das geltende Verbot hingewiesen wird.
Daher werden mit den ersten Heimspielen der neuen Saison im August 2023 temporäre Hinweisschilder, insbesondere für die anreisenden Fans von auswärtigen Mannschaften, aufgestellt. Dies wurde mit dem Sportverein abgesprochen. Zudem arbeitet der Verein daran, andere Parkmöglichkeiten anzubieten.
Der Stadtordnungsdienst wird in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal im Monat – kontrollieren, ob dieses Parkverbot eingehalten wird.