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Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“

Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Doch der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt viele Familien vor Herausforderungen. Damit der Spagat aus Familien- und Berufsleben nach der Einschulung weiterhin gelingen kann, braucht es mehr gute Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder - auch über den Mittag hinaus. Deshalb ist auf Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Bundesbildungsministeriums der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt worden. Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft.

Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Bund und die Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung für ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterzeichnet.

Ziel dieses Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro ist es, den Ganztagsausbau zu beschleunigen und so den Weg zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu ebnen.

Mit den zusätzlichen Finanzhilfen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln.

Die Hansestadt Stendal erhält durch das Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“ Förderungen für folgende Maßnahmen:

Im Rahmen der Errichtung, Erschließung und Bauwerksherstellung des Ersatzneubaus Grundschule „Haferbreite“ wurden der Hansestadt für den der Grundschule angegliederten Hort Fördermittel in Höhe von bis zu 296.869,39 Euro. Die Förderung beträgt 70 %, der Eigenanteil der Hansestadt Stendal liegt mit 30 % bei 127.229,74 €. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden bis zu einer Höhe von 424.099,13 Euro anerkannt.

Für die Beschaffung einer Kinderküche des Hortes an der Europaschule Grundschule „Am Stadtsee“ erhält die Hansestadt Stendal Fördermittel in Höhe von 3.850,00 Euro. Die Förderung beträgt 70 %, der Eigenanteil der Hansestadt Stendal liegt mit 30 % bei 1.650,00 €. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden bis zu einer Höhe von 5.500,00 Euro anerkannt.

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