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Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

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Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

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Neuigkeiten | News

Bebauungsplan Nr. 59/18 "Industrie- und Gewerbepark Am Altmärkischen Flughafen, Teilbereich 2"

Bebauungsplan Nr. 59/18 'Industrie- und Gewerbepark Am Altmärkischen Flughafen, Teilbereich 2'

 

a)   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses


b)   Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

zu a)
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat am 28.05.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes 59/18, „Industrie und Gewerbepark 'Am Altmärkischen Flugplatz', Teilbereich 2" beschlossen.

zu b)
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes  59/18  „Industrie und Gewerbepark 'Am Altmärkischen Flugplatz', Teilbereich 2“  unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck liegen im Foyer des Stadthauses, Markt 14/15 und im Foyer des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 34–36, Hansestadt Stendal in der Zeit vom

02.04.2020 bis einschließlich 05.05.2020

während nachstehender Dienstzeiten für jedermann der Planentwurf des Bebauungsplanes 59/18, „Industrie und Gewerbepark ‚Am Altmärkischen Flugplatz', Teilbereich 2" mit dessen Begründung inklusive Angaben zu den voraussichtlichen Auswirkungen aus.

Montag, Dienstag, Mittwoch 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist im Rahmen der Öffnungszeiten beim Planungsamt der Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34–36, 39576 Hansestadt Stendal, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Schriftlich können die Stellungnahmen eingereicht werden:

per Post:
Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

per E-Mail:
planungsamt@stendal.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Variante 1
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Variante 2
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Variante 3
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Begründung
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Anhang 1 - Kalkulation Flächen
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Anhang 2 - Gesamtübersicht
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Anhang 3 - Baubeschränkungsbereiche
B-Plan Nr. 59/18 - Vorentwurf Anhang 4 - Abstände zu Wohnbauflächen
Datenschutzblatt Bauleitplanung

© Jantsch, Marion E-Mail

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