Hansestadt Stendal sucht Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl 2025
Die Hansestadt Stendal sucht freiwillige, ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Am Wahltag, voraussichtlich am Sonntag, dem 23. Februar 2025, helfen die Freiwilligen bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum. Sie sind zum Beispiel zuständig für:
- die Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- das Auszählen der Stimmen
Als Wahlhelfer*in übt man ein Ehrenamt aus. Sie müssen unparteiisch sein und dürfen nichts weitergeben, was Sie bei Ihrer Tätigkeit erfahren. Sie dürfen Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen bekommen eine Aufwandsentschädigung. Dieses sogenannte Erfrischungsgeld beträgt 50,00 Euro für den Wahltag, für den Wahlvorsteher 60,00 Euro.
Diese Voraussetzungen müssen Wahlhelfer*innen mitbringen:
- Sie müssen in der Hansestadt Stendal oder einem dazugehörigen Ortsteil wohnen,
- selbst wahlberechtigt sein,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
- und dürfen nicht mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten verwandt sein oder selbst kandidieren.
Sie möchten mitmachen?
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Quelle: Bundeswahlgesetz, § 10 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände