Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Briefwahl
Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben, ohne einen Grund angeben zu müssen. Das geht auch, wenn Sie im Ausland sind. Dafür müssen Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes einen Wahlschein beantragen. Dazu ist keine Begründung nötig.
Mit einem Wahlschein kann man auch in einem anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Weitere Informationen auf der Website der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
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Den Antrag stellen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Nähere Informationen erfolgen in Kürze.