Bebauungsplan Nr. 60/20 "Nördliches Altes Lager" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 11.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 60/20 „Nördliches Altes Lager“ unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck liegen im Foyer des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 34 – 36, Hansestadt Stendal in der Zeit:
vom Montag, den 12.08.2024 bis einschließlich Montag, den 09.09.2024
während nachstehender Dienstzeiten für jedermann der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung aus.
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten für den Publikumsverkehr oder bei angeordneter Schließung des Verwaltungsgebäudes können individuelle Termine telefonisch unter 03931 65-1544 oder planungsamt@stendal.de vereinbart werden.
Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite der Hansestadt Stendal zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist digital bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist im Rahmen der Öffnungszeiten bei
Hansestadt Stendal
Abteilung Planung und Stadtentwicklung
Moltkestraße 34 – 36
39576 Hansestadt Stendal
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich können die Stellungnahmen per Post (Hansestadt Stendal, Markt 1, 39576 Hansestadt Stendal) oder per E-Mail: planungsamt@stendal.de eingereicht werden.
Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Hansestadt Stendal entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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20240803 - B-Plan Nr. 60-20 - Nördliches Altes Lager.pdf |
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