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Beteiligungen

1. Entwurf – Gesamtstädtisches Photovoltaikfreiflächenkonzept der Hansestadt Stendal

Hier:     Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
             analog § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Erstellung eines Gesamtstädtischen Photovoltaikfreiflächenkonzepts für die Hansestadt Stendal beschlossen. Nach Maßgabe dieser Beschlussfassung (DS: A VII/164/I), werden in dem hier vorliegenden Entwurf des o.g. Konzepts konkrete Standort- und projektbezogene Ausschluss- bzw. Negativkriterien sowie Positivkriterien definiert. In finaler Form soll es dann als Beurteilungsgrundlage dienen, um die Bewertung konkreter Interessensbekundungen zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen in der Hansestadt Stendal zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Der Entwurf des Gesamtstädtischen Photovoltaikfreiflächenkonzepts der Hansestadt Stendal setzt sich zusammen, aus dem Entwurf des räumlichen Gesamtplans und dem Entwurf der dazugehörigen Begründung. Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (VII/1018), wurden die politischen Gremien der Hansestadt Stendal, im Zeitraum vom 18.03.2024 (Ortschaftsräte) bis zum 22.04.2024 (Stadtrat), schon einmal über den Inhalt des Konzept-Entwurfs informiert, womit Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt wurde, erste Hinweise, Kritik oder Ergänzungen diesbezüglich zu äußern. Diese Hinweise wurden aufgenommen und eingearbeitet. Der o.g. Entwurf wird als informelle Planung betrachtet.

In diesem Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit (Bürger) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, nebst Nachbargemeinden beteiligt. Die Beteiligung (öffentliche Auslegung) wird analog § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Gesamtstädtischen Photovoltaikfreiflächenkonzepts der Hansestadt Stendal, nebst Entwurf der Begründung, liegt zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 04.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025, während der nachstehenden Dienststunden im Schaukasten, 1. Etage (Foyer) des Verwaltungsgebäudes in der Moltkestraße 34 – 36, 39576 Hansestadt Stendal öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch                        09:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag                                        09:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag                                                09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist beim Planungsamt der Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34 - 36, mündlich oder schriftlich in Zimmer 204 sowie telefonisch (03931 65 1547) oder per E-Mail (Planungsamt@Stendal.de) zur Niederschrift vorgebracht werden. Zusätzlich ist der Entwurf des Gesamtstädtischen Photovoltaikfreiflächenkonzepts der Hansestadt Stendal auf der Homepage (www.stendal.de) eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung nach § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das bevorstehende Beteiligungsverfahren wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

Symbol Beschreibung Größe
gesamtst dtisches photovoltaikkonzept 03 03 2025
1.4 MB
gesamtkarte
6.9 MB
bekanntmachung zu entwurf gesamtst dt pv konzept
1.1 MB

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