Allgemeine Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00
Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.
KONTAKT
Sprechstunden des Oberbürgermeisters
Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel
- eine Kindertagesstätte,
- eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.
Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:
- Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
- Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
- nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
- bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
- Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde
Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.
Voraussetzungen
Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: gebührenfrei
Fristen
Meldepflicht:
Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.
Rechtsbehelf
- Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständig für:
Stendal, Hansestadt
Leistung:
Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
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Zuständige Stelle(n) |
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Kindertageseinrichtungen und Grundschulen |
Landkreis Stendal - Jugendamt - Kindertagesbetreuung / Jugendarbeit / Jugendschutz |
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.