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Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Was erledige ich wo?

Aktuell gewählt: Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
Bezeichnung:
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderun-gen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung 
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

Gebühr: EUR 50,00 - 5.000

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1


Für die Zulassung einer Ausnahme

Gebühr: EUR 50,00 - 500,00

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Ausnahmen und Befreiungen müssen vor Einreichung der Bauunterlagen bei der Gemeinde genehmigt worden sein.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag. Geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
     

Weitere Informationen

Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.

Urheber

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständig für:
Stendal, Hansestadt
Leistung:
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
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Zuständige Stelle(n)
Bauaufsicht