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Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Dienstag, 06.08.2024
OT Vinzelberg
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Öffnung von Einbahnstraßen in Stendaler Altstadt

Öffnung der Einbahnstraßen

In der Stendaler Altstadt wurde die Verkehrsführung zugunsten der Befahrung von Einbahnstraßen entgegen der regulären Fahrtrichtung durch den Radverkehr in 3 Straßen verändert.

Die Rohrstraße wurde durchgängig für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet. Achten Sie besonders auf das neue Vorfahrtsrecht für Radfahrende, welche die Breite Straße kreuzen. Die Bodenmarkierung unterstützt die Sichtbarkeit des gegenläufigen Radverkehrs.

Der Ostwall ist ab Höhe Uppstall für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet. Als Ausweichmöglichkeiten für sich treffenden Verkehr sind zwei Parkverbotszonen auf dem Boden markiert.

Die Neustraße wurde ebenfalls durchgängig für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet. Die Bodenmarkierung weist einerseits auf die Nutzung durch Radfahrende hin, sodass z. B. Rechtsabbieger aus der Bruchstraße sich möglichst rechts in der Neustraße einordnen und andererseits wird die Vorfahrt des Verkehrs in der Bruchstraße verdeutlicht.

Bei allen Neuerungen und grundsätzlich im Miteinander des Straßenverkehrs ist § 1 der StVO zu beachten: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Der Rad- und Fußverkehr in der Hansestadt Stendal wird von Isabel Peters betreut, erreichbar unter:
+49 (3931) 65-1535
Radbeauftragte@stendal.de

Die Konzepte zum Rad- und Fußverkehr sind hier einsehbar:
https://www.stendal.de/de/neue-seite-1640081990.html

Schäden an Wegen, Verkehrsanlagen und Beleuchtung werden über den Bürgermelder entgegen genommen:
https://www.stendal.de/de/buergermelder.html

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